Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Bildung der FREIE WÄHLER Hessen hat den zwischen CDU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag analysiert und eine umfangreiche Stellungnahme verfasst. Zwar erkennen es die Leiterinnen der LAG Bildung, Cornelia Henken (Schwalmstadt) und Nora Zerenner (Kelkheim), an, dass die schwarz-rote Koalition im Bildungsbereich einige unterstützenswerte Ziele angegeben hat, viele davon von den FREIE WÄHLER schon lange als wichtige Eckpunkte erkannt und mit Konkreten lösungsorientierten Vorschlägen benannte wurden.
Die konkret im Koalitionsvertrag benannten Punkte, fügen wir unten bei, bzw. stellen sie als zusätzlichen Download bereit.
Unnachgiebig bleibt die LAG Bildung aber bei Forderungen der FREIE WÄHLER, die die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag nicht angeht.
So bleibt es die oberste Forderung der FREIE WÄHLER, dass Bildung in Hessen gebührenfrei sein müsse, von der Krippe bis zum ersten Ausbildungsabschluss.
Weiter fordert die LAG Bildung, dass Fachkräfte im Bereich Bildung Länderhoheit sein müssen, sowohl in der Kita als auch im schulischen Bereich. Dies entlastet die Kommunen finanziell erheblich und sie können sich auf ihre originären Aufgaben, der Gestaltung der Lern- und Arbeitsorte, konzentrieren.
Die Ausbildung pädagogischer Fachkräfte muss landeseinheitlich erfolgen. Dies soll eine pädagogisch hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung in Hessen sicherstellen. Im Rahmen der Ausbildung angehender Lehrkräfte sprechen wir uns für eigenständige pädagogische Hochschulen aus. In diesen sollen neben Lehrkräften sämtlicher Lehrämter auch weitere pädagogische Fachkräfte wie z.B. Schulsozialarbeiter, Elementarpädagogen etc. ausgebildet werden.
Darüber hinaus sollen die genannten Berufsgruppen im Hinblick auf die sich wandelnde Gesellschaft stärker im Bereich der interkulturellen Kompetenzen ausgebildet und sensibilisiert werden.
Abschließend hält die Landesarbeitsgemeinschaft Bildung der FREIE WÄHLER Hessen fest, dass der Gesamtbereich Bildung in Hessen in den letzten Jahren immer mehr „Risse“ aufweist, die so gut es ging „repariert“, aber keine grundlegende „Sanierung“ erhalten haben. Es ist jetzt an der Zeit, diese „Sanierung“ mit den damit verbunden Veränderungen vorzunehmen, um die Zufriedenheit aller am System Beteiligten wieder herzustellen.
Stellungnahme zu den einzelnen Punkten im Koalitionsvertrag:
- KOA: Die Erziehung der Kinder und Jugendlichen ist zuvorderst Recht und Pflicht der Eltern.
FW: In Deutschland stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind natürliches Recht und Pflicht der Eltern. Ob diese ihre Rechte wahrnehmen und ihren Pflichten angemessen nachkommen, darüber wacht die staatliche Gemeinschaft (siehe Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG), Artikel 6). Ehe und Familie dürfen als Lebensform (in welcher Konstellation auch immer!) nicht geschädigt werden (Beeinträchtigungsverbot), sondern sollen durch geeignete Angebote gefördert werden (Förderungsgebot).
- .. Bildung aus einem Guss – von der Kindertagesstätte über die Schule bis zur Fort- und Weiterbildung..
FW: Kita
Die „Frühkindliche Bildung“ wird im Koalitionsvertrag erst in Kapitel 2 „Aus Respekt vor Familien und Alleinerziehenden“ angesprochen. Sie ist aus unserer Sicht aber der Schule unbedingt voranzustellen. Gleiche Chancen für alle Kinder, d.h. Bildungsgerechtigkeit von Anfang an, beginnt bereits im Elementarbereich.
Wir fordern eine verbindliche Kita-Pflicht ab dem 4. Lebensjahr. Durch die Schaffung eines festen zeitlichen Rahmens von täglich mindestens 4 Zeitstunden, wird allen Kindern die Teilnahme an einem festen hessenweitem (besser bundesweitem) Kerncurriculum ermöglicht. Auf diese Weise wird vor Schuleintritt eine verbindliche Bildungsqualität erreicht, die einen erfolgreichen und nahtlosen Übergang von der Kita in die Grundschule garantiert. Der hessische Bildungs- und Erziehungsplan muss in diesem Zusammenhang grundlegend überarbeitet und verbessert werden. Alle Fachkräfte des Elementar- und Primarbereichs MÜSSEN VERBINDLICH nach dem aktualisierten Bildungs- und Erziehungsplan arbeiten.
FW: Schule (Grundschule / Sek. I)
Rahmenbedingungen: Die Lern- und Arbeitsorte sind so zu gestalten, dass Lehrende und Lernende möglichst optimale Bedingungen vorfinden. Dazu gehört u.a. eine moderne Ausstattung der Gebäude / Räume in denen Lehrende und Lernende gute Lern-, Arbeits-, Erholungs- und Begegnungsmöglichkeiten vorfinden. Alle Lehrenden sollten einen eigenen Arbeitsplatz in der Schule haben, damit sie vor Ort in den Schulen ihren Unterricht vorbereiten und die Bildungspartnerschaft mit den Eltern und dem Kollegium konkret leben können.
Lern- und Arbeitsmittel müssen dem neuesten Standard entsprechen und für Lehrende und Lernende gebührenfrei sein.
Gebäude: Es muss in jeder Stadt / jedem Landkreis eine Prioritätenliste der zu sanierenden Gebäude (Kita/Schule) erstellt werden, die dann aber auch konsequent „abgearbeitet“ wird.
Lehrende: Multiprofessionelle Teams können bis zu einem „gewissen Grad“ auch Laien, Ehrenamtliche und „Quereinsteiger“ angehören, die die Fachkräfte entlasten. Bedingung ist eine qualifizierte Einarbeitung. Eine permanente Fachaufsicht muss stets gewährleistet sein, ebenso die Verpflichtung der „Unterstützungskräfte“ vor und während des Einsatzes, gezielte Fortbildungen/Weiterbildungen in Anspruch zu nehmen.
Einheitliche Mindeststandards in Grundschulen:
Auch in der Grundschule müssen landesweit (besser bundesweit) einheitliche Mindeststandards in den Kernfächern Lesen, Schreiben, Rechnen und Sachunterricht gelten. Diese müssen in regelmäßigen Abständen evaluiert und angepasst werden. Wichtig ist auch, dass diese Mindeststandards von allen Grundschulen erfüllt werden. Daher ist eine regelmäßige Kontrolle durch die Schulleitung, die Schulaufsicht oder andere Institutionen erforderlich.
Fachkräftemangel:
Vor allem im Elementar- und Primarstufenbereich sollte das Prinzip „Qualität vor Quantität“ gelten.
Bis der Fachkräftemangel „behoben ist“, sollten am Vormittag 4 Zeitstunden verbindliche Bildungszeit garantiert werden.
Um eine Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf sicherzustellen, sollte im Anschluss an die garantierte Bildungszeit eine anschließende Betreuungszeit bis zum Nachmittag gewährleistet sein.
Download: https://www.freiewaehler-hessen.de/media/2024-05-14_stellungnahme_bildung_koalitionsvertrag.pdf